
Hörer pro Stunde
Innerhalb einer Ø-lichen Stunde muss die Person, die als Hörer gilt Kontakt mit einer Hörfunksendung gehabt haben. Hierbei ist nicht entscheidend, ob Werbefunk oder sonstiges Programm gehört wird. Abgefragt werden Hörzeiten von 5.00 Uhr-24.00 Uhr.
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