
Ortspreis
Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zum Ortspreis berechnet, wenn sie direkt beim Verlag von lokalen Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet einer Zeitung geschaltet werden. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler (Agenturen) erfolgt die Annahme und Berechnung zum Grundpreis. Der Ortspreis wird bei vielen Tageszeitungen durch den Direktpreis ersetzt.
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