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Presse, Streuung, Redaktion - Was ist was?

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siehe Hörfunksendung

Der Begriff Ratgeberjournalismus bezeichnet journalistischen Formate, die den Anspruch haben, den Medienrezipienten bei der Bewältigung von Problemsituationen Hilfe zu geben, wobei – in Abgrenzung zum Informationsjournalismus – die Lösung konkreter Probleme des Publikums im Vordergrund steht.
Ratgeberjournalismus ist eng mit dem Nutzwertjournalismus verwandt. Beziehen sich die thematisierten Probleme auf Konsumentenfragen, besteht auch eine Nähe des Verbraucherjournalismus zum Ratgeberjournalismus.

Redaktion (lat.: redigere, „zurückbringen/-treiben, in einen Zustand bringen“) bezeichnet die Gesamtheit der Redakteure eines Medienbetriebes, deren Büro, und ihre Tätigkeit, das Redigieren.

Eine Redaktion hat die Aufgabe, Informationen in eine zur Veröffentlichung geeignete Fassung zu bringen. Die Redaktion ist die Abteilung in einem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag, die die journalistische Arbeit erbringt. Sie kann sich aus mehreren spezialisierten Unterabteilungen (Ressorts) zusammensetzen. Dann wird die Konferenz der Redakteure auch „die Redaktion“ genannt.

Der Begriff Redaktion wird aber auch für den eigentlichen (evtl. mehrstufigen) Vorgang des Erstellens von Artikeln verwendet. Hierzu gehört auch der Begriff Schlussredaktion.
Im Branchenjargon von Werbeagenturen und Anzeigenmagazinen wird der Begriff Redaktion im Gegensatz zu dieser Bedeutung auch für redaktionelle Texte gebraucht: „eine Redaktion schreiben“ (im Gegensatz zu "eine PR schreiben") oder "diese Redaktion erscheint in der nächsten Ausgabe".
 

Redaktionsschlusstermine orientieren sich nicht einheitlich an dem Erscheinungstag der Publikation. Je nach Rubrik oder technischen Voraussetzungen hat eine Zeitungs- oder Zeitschriftenausgabe mehrere unterschiedliche Schlusstermine, bis zu denen Aufträge angenommen werden.

Texte für den Druck bearbeiten (kritisch gegenlesen, berichtigen, ergänzen oder kürzen).

Regional Zeitung
Regionalzeitungen sind Zeitungen, die nur in einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Region erscheinen und gleichzeitig standortbezogen sind.

Abgrenzung zu überregionalen und lokalen Zeitungen
Im Gegensatz zu Regionalzeitungen agieren überregionale Zeitungen landesweit oder international, Lokalzeitungen dagegen in noch kleinräumigeren Bezügen, etwa einzelnen Städten.

Viele Lokalzeitungen erscheinen nicht eigenständig, sondern als Lokalausgaben von Regionalzeitungen. Diese können auch unter ortsbezogenen anderen Titeln angeboten werden, wobei sich nur die Lokalseiten unterscheiden. Reine Lokalzeitungen beziehen oft ihre Mantelseiten mit der regionalen und überregionalen Berichterstattung von Regionalzeitungen und produzieren nur den Lokalteil selbst.

 

Anzahl der Personen, die durch einen (oder mehrere) Werbeträger erreicht werden. Die Reichweite dient wie auch der Kontakt dazu, Medialeistungen von Werbeträgern beurteilen und vergleichen zu können. Die Reichweite eines Werbeträgers wird in Millionen oder Prozent ausgewiesen und bezeichnet ganz generell den Anteil der Bevölkerung oder einer bestimmten Zielgruppe, der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum Kontakte mit diesem Werbeträger hatte.

Grundlage der verwendeten Hörfunkreichweiten bilden die Daten der von der ag.ma durchgeführten Media-Analyse (ma Radio). Es werden die durchschnittlichen Hörer eines Senders von Montag bis Sonntag im Zeitraum von 5.00 bis 24.00 Uhr ausgewiesen.

Zeitungs- und Zeitschriftenexemplare, die vom Handel nicht verkauft worden sind und an den Verlag zurückgesandt werden.
 

Rheinisches Format
Neben -> Berliner Format und -> Nordischem Format eines der drei gebräuchlichsten Zeitungs-Formate mit einer Seitenhöhe von 510 mm und einer Breite von 350 mm

(Satzspiegel: 487 mm hoch, 325 mm breit).

siehe auch Berliner Format / Nordisches Format
 

Das Bedrucken einer endlosen Papierbahn durch zylindrische Druckformen, in jedem Druckverfahren möglich. Rotationsdruck ermöglicht hohe Druckgeschwindigkeiten.
 

Im Anzeigenteil einer Zeitung werden thematisch zusammengehörige Angebote bzw.
Gesuche zusammengefasst, z.B. im Immobilienmarkt, Automobilmarkt oder Stellenmarkt.
 

Ein Auftraggeber kann bis zu diesem Datum eine von ihm gebuchte Inseration oder Beilage wieder abbestellen.

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